Freiwillige Aufgaben und Selbstverpflichtungen von Angehörigen der Mieterinnen und Mieter in unserer Wohngemeinschaft
1. In der Wohngemeinschaft für Menschen mit einer dementiellen Entwicklung werden die Tagesabläufe, die Alltagsgestaltung, die damit verbundene Organisation, die Absprachen und die notwendigen Anschaffungen im Rahmen der Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter bzw. mit deren Angehörigen oder in Einzelfällen mit den gesetzlichen Betreuern und Betreuerinnen geregelt.
2. Daraus ergeben sich in Abgrenzung zu den Aufgaben des Vereins und des von den Mietern beauftragten ambulanten Dienstes auf Dauer angelegte Aufgaben.
3. Die Mieter sollen so oft wie möglich von den Angehörigen besucht und betreut werden. Die jeweils angehörigen Einzelpersonen sind nach ihrem Selbstverständnis während ihres Aufenthaltes in den Räumlichkeiten der Wohngemeinschaft nicht nur für die/den eigene/n Mutter/Vater/Großmutter da, sondern sichern die Leistungen einer Präsenzkraft als Ansprechpartner für alle dort wohnenden Mieter. Dies gilt für gemeinsame Aktivitäten wie Kaffeetrinken, Aufräumarbeiten und Nachmittagsbeschäftigungen ebenso wie für Einzelgespräche und die Intervention bei notwendigen Einzelhilfen wie z.B. Gefährdung durch Sturz.
4. Von den Angehörigen werden in Zusammenarbeit mit dem ambulanten Dienst die gesamten Lebensmittel sowie alle anderen notwendigen Verbrauchsmittel im Bedarf erhoben, eingekauft und den Mietern zur Verfügung gestellt. Die Mahlzeiten werden unter Anleitung der professionellen Kräfte des Pflegedienstes zubereitet und unter Aufsicht eingenommen. Dies garantiert eine sichere Zubereitung und kontinuirliche Ernährung der Mieter in der Wohngemeinschaft.
5. Die für alle Anschaffungen notwendige "Haushaltskasse" wird von einem Angehörigen verwaltet. Das einer Einsicht unterliegende Haushaltsbuch mit den jeweiligen Monatsabrechnungen wird ebenfalls eigenständig von dem Angehörigen geführt.
6. Größere Anschaffungen wie z.B. eine Waschmaschine werden nach einem von den Angehörigen gemeinsam ermittelten Bedarf und abgestimmter Kostenregelung angeschafft und in Betrieb genommen.
7. Die Angehörigen sind koordinierend eingebunden in die Aktivitäten und Freizeitgestaltung der Gemeinschaft wie z.B. , Beschäftigung, Spiele und Veranstaltungen. Ein Jahresplan mit Eckpunkten, auch mit der Gestaltung von regelmäßigen Feiertagen soll gemeinsam erfolgen.
8. Für die Wahrnehmung der verantwortlichen Aufgaben ist es wünschenswert, dass die Angehörigen unter der Berücksichtigung ihrer jeweiligen familiären und beruflichen Möglichkeiten ca. 6-10 Stunden wöchentlich aufbringen.
9. Unter den Angehörigen wird eine Vertrauensperson gewählt. Diese Sprecherin der Angehörigen bündelt alle Anliegen der Mieter sowie der weiteren Angehörigen, aber auch Fragestellungen, Probleme oder Vorschläge der professionellen Kräfte des ambulanten Dienstes. Die für alle Absprachen und für die Gestaltung des Lebens der Mieter in der Wohngemeinschaft notwendigen Angehörigentreffen außerhalb der bilateralen Kontakte werden ebenfalls von der Sprecherin organisiert. Darüberhinaus ist sie die Konaktperson und Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten der Wohngemeinschaft.
Bargteheide, 30. April 2007
Hartwig Peters Uwe Hochgraeber
1.Vorsitzender 3. Vorsitzender